Planstellensituation im Haushaltsentwurf 2013: „Licht und Schatten“

Vom 11. bis 14. September befasst sich der Bundestag in Erster Lesung mit dem Haushaltsentwurf des Bundes für 2013. Verabschiedet werden soll der Haushalt bis 23. November. Der Entwurf sieht umfangreiche Planstellenhebungen in der Bundeszollverwaltung vor, mit denen Forderungen des BDZ Rechnung getragen wird. Nach den Worten von BDZ-Chef Klaus H. Leprich enthält das Zahlenwerk „Licht und Schatten“. Es bestehe kein Anlass, in den Bemühungen um Planstellenverbesserungen nachzulassen. 
 
Insgesamt sieht der Entwurf des Bundeshaushalts 2013 Ausgaben in Höhe von 302,2 Milliarden Euro bei gleichzeitiger Senkung der Nettokreditaufnahme auf 18,8 Milliarden Euro vor. Nach Darstellung der Bundesregierung setzt sich in der Finanzplanung in den Jahren ab 2014 der Rückgang der Neuverschuldung weiter fort. Im Jahr 2015 könne es gelingen, die geplante Neuverschuldung unter das Niveau des Jahres 2008 (11,5 Mrd. Euro) zurückzuführen und im letzten Finanzplanjahr 2016 einen schuldenfreien Bundeshaushalt vorzulegen.

Im Personalhaushalt der Bundeszollverwaltung sollen mit dem Haushalt 2013 wieder Planstellen im mittleren Dienst und im einfachen Dienst angehoben werden, womit eine weitere Verbesserung der Stellenstruktur eintreten wird. Insgesamt 950 Planstellen der Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 des mittleren Dienstes werden jeweils um eine Besoldungsgruppe angehoben sowie 93 Stellen im einfachen Dienst von Besoldungsgruppen A 4/A 5 nach Besoldungsgruppe A 6. Durch die Verschiebung von Planstellen von niedrigen in höhere Besoldungsgruppen reduziert sich jedoch die Gesamtzahl der tatsächlichen Hebungen.

Des Weiteren sind 290 neue Stellen für folgende Bereiche vorgesehen:

  • 100 Stellen für die Zollverwaltung zur Übernahme zusätzlich ausgebildeter Anwärter/innen
  • 49 Stellen für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • 41 Stellen für das Zentrum für Informationstechnik (ZIVIT)

Diese Verbesserungen entsprechen der Forderung des BDZ-geführten Hauptpersonalrats und gehen auf eine Initiative des BDZ-Bundesvorsitzenden Klaus H. Leprich und des Vorsitzenden des Hauptpersonalrats, Dieter Dewes, zurück. Eine pauschale Stelleneinsparung ist nicht mehr vorgesehen. Nur die Stelleneinsparung aufgrund der Verlängerung der Wochenarbeitszeit im Beamtenbereich in Höhe von 0,4 Prozent wird fortgeführt.

Unter dem Strich sollen in Besoldungsgruppe A 9m Z 60 Planstellenhebungen erfolgen. Damit wären insgesamt 289 Planstellen frei. In Besoldungsgruppe A 9 sind 338 Hebungen und damit 1.541 freie Planstellen vorhanden. In Besoldungsgruppe A 8 ergeben sich 152 freie Planstellen. In Besoldungsgruppe A 7 sind bereits 97 Planstellen mehr als vorhanden besetzt. In Besoldungsgruppe A 6 sind insgesamt bereits 202 Planstellen mehr besetzt als vorhanden.

Prozentual wären in Besoldungsgruppen A 9/A9m Z 47 Prozent, in A 8 rund 30 Prozent, in A 7 rund 24 Prozent und in A 6 rund 6,5 Prozent der Planstellen ausgewiesen. Im gehobenen Dienst wären die Planstellen im Rahmen der möglichen Obergrenzen noch nicht ausgeschöpft.

Zu berücksichtigen ist, dass die nach der Dienstpostenbewertung ausgewiesenen Dienstposten in der Regel die Anzahl der Planstellen übersteigen. Im Bereich der gebündelten Dienstposten trifft das allerdings nicht zu. Es bestehen aber Auslegungsunterschiede, da auch die Auffassung vertreten wird, dass gerade hier der sogenannte „Puffer“ besonders hoch sei, da jeder Dienstposten nach Besoldungsgruppe A 6 bis A 8 bzw. A 9 bis A 11 bewertet sei und sich jede und jeder Beschäftigte im Rahmen der Bündelung auf diesen Dienstposten bereits für eine Beförderung bewährt habe.

Über den Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir berichten.

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